talentCampus plus der Vhs - was ist das und was wird da gemacht?


Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter suchen entweder mit ihren Familien oder als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Zuflucht in Deutschland. Sie brauchen einen schnellen Zugang zu Sprachförderangeboten, damit sie in der Schule Anschluss finden und ihre Bildungslaufbahn fortsetzen können. Allerdings gilt die Schulpflicht nicht in allen Bundesländern bereits bei der Ankunft. In den meisten Bundesländern können Flüchtlinge die Schule erst besuchen, wenn sie nach rund drei Monaten aus der Erstaufnahmeeinrichtung in eine Kommune übersiedeln. In Baden-Württemberg setzt die Schulpflicht erst ein halbes Jahr nach der Einreise ein. Hinzu kommt, dass Kommunen und Schulverwaltung derzeit vielerorts nicht schnell genug oder nicht in ausreichender Anzahl Plätze in Willkommensklassen anbieten können.

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Volkshochschul-Verband die Zielrichtung seines Ferienbildungskonzepts talentCAMPus erweitert. Mit zusätzlichen Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist es ab sofort möglich, „talentCAMPus plus“-Anträge für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2015 zu stellen.

Zielgruppe sind Flüchtlinge und Zuwanderer im Alter von zehn bis 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Teilnahme nachweislich nicht schulpflichtig oder unbeschult sind. Für diese Zielgruppe dürfentalentCAMPus plus-Angebote auch außerhalb der Ferien angeboten werden. Auf diese Weise können Volkshochschulen und ihre lokalen Partner den Kommunen helfen, Engpässe in der Schulversorgung zu überbrücken.

Volkshochschulen, die Bildungswochen mit Flüchtlingen oder Zuwanderern planen, knüpfen Kontakte zur Zielgruppe über Integrationsfachstellen, Aufnahmeeinrichtungen oder Flüchtlingsinitiativen. Format und Inhalte des talentCAMPus-Konzepts werden unverändert beibehalten. Ein „talentCAMPus plus“-Angebot stärkt neben sprachlichen Kompetenzen immer auch die kulturelle Selbstwirksamkeit, fördert interkulturelles Lernen und die Orientierung im neuen Lebensumfeld.

Entscheidend für talentCAMPus plus ist, dass ein lokaler Bündnispartner offiziell bestätigt, dass es sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern um unbeschulte oder nicht schulpflichtige Kinder oder Jugendliche handelt. Das kann das örtliche Schulamt sein, das für Migrationsfragen zuständige kommunale Fachamt oder die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Sofern talentCAMPus plus in einer Flüchtlingsunterkunft stattfindet, werden nur Honorare für Dozentinnen und Dozenten sowie Materialkosten übernommen. Bei externen Veranstaltungsorten können hingegen auch Raummieten Dritter, Verpflegungs- sowie Fahrtkosten erstattet werden.

Website: talentCAMPus plus